Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von «Christian Scheidegger Fotografie», wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Von «Christian Scheidegger Fotografie» erstellte Offerten haben eine Gültigkeit von 30 (dreissig) Tagen.
Mit der Bestellung, Buchung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
1. Definitionen
1. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit (Fotografie, Video, Ton).
2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
4. Parteien. Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
2. Ausführung der fotografischen Arbeit
1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er auf Ersatz der bereits angefallen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
6. Nachträgliche Änderungswünsche der Bildbearbeitung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
7. Der Fotograf sichert die abgegebenen Fotos für max. 1 Jahr nach dem Fototermin. Während dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos kostenpflichtig nachbestellt werden.
8. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
3. Auswahl der Fotos
1. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien werden dem Kunden grundsätzlich nicht abgegeben. Die Anzahl der auszuhändigenden Fotos hängt massgeblich von der jeweils individuellen Präsenzzeit sowie den möglichen Motiven ab. Eine Mindestzahl an Fotos kann weder festgelegt noch gefordert werden.
4. Verpflegung / Pause
1. Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist der Fotograf, sowie (nach vorgängiger Absprache) deren Assistenz mit Speisen und Getränken zu versorgen. Angemessene Pausen sind zu gewähren.
5. Buchung / Anmeldung
1. Ein Auftrag gilt als verbindlich gebucht und die AGB als akzeptiert, sobald die vom Fotografen übermittelte Auftragsbestätigung per E-Mail schriftlich bestätigt wird. Auf Wunsch kann zusätzlich ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.
6. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
a. Im Allgemeinen
1. Die Bildrechte für sämtliches vom Fotografen gelieferten Material (Foto, Film & Ton) bleiben ausschliesslich beim Fotografen. Der Kunde erkennt somit an, dass es sich bei der vom Fotografen gelieferten Bildmaterials um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG handelt
2. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages.
3. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des ursprünglich vereinbarten Nutzungsrechtes.
4. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
5. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (die eigene Facebook- & Instagram Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde, etc. mit Verlinkung und Kennzeichnung zum Fotografen).
6. Bei gewerblichen Auftraggebern gilt das Nutzungsrecht für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck, wie Webseite, Publikationen, sowie diverse soziale Plattformen etc.
7. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.
8. Der Name der Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen: “Christian Scheidegger” und/oder „www.christianscheidegger.one“.
9. Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 150% des Nutzungshonorars zu zahlen.
10. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing, diversen Filtern bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
11. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
12. Bei jeglicher unberechtigten, ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
13. Weitere Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
b. Rechte Dritter
1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
7. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
1. Der Fotograf erhält als Urheber das Recht, ausgewähltes Bildmaterial kostenlos für Werbezwecke zu verwenden, z.B. Webseiten, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Broschüren, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram etc.) Sedcards. etc.
2. Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
3. Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.
8. Annulation / Nichterscheinen / Terminverschiebung
8.1. Fotoshooting / andere Fotoaufträge
1. Bis 14 Tage vor dem Termin: keine Gebühren
2. Bis 24 Stunden vor dem Fotoauftrag: 50% des gebuchten Shootings / Angebots
3. Keine Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings/ Angebots
4. Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden zu 100% in Rechnung gestellt. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (E-Mail) zu erfolgen.
5. Verschiebt der Auftraggeber den Auftragstermin weniger als 2 Tage vor seinem Termin so hat der Fotograf Anspruch auf die Ihr bereits angefallenen Kosten (inklusive Drittkosten).
8.2 Hochzeiten
1. Sollte ein Auftrag nach der Terminbestätigung vom Fotografen per E-mail oder mündlich, durch Annullation durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:
Nach der Terminbestätigung (E-mail oder Handschlag): 20% des gebuchten Angebotes
Bis 6 Monate vor dem Termin: 50% des Angebots (Wurde ein Vorschuss geleistet, wird dieser einbehalten)
Bis 4 Monate vor dem Termin: 60% des Angebots
Bis 2 Monate vor dem Termin: 80% des Angebots
Ab 1 Monat vor dem Termin und keine Abmeldungen: 100% des gebuchten Angebots
2. Erfolgt die Stornierung seitens Auftraggeber aufgrund Absage des Events wegen nachweislich schwerwiegendem Krankheitsfall oder Todesfall des Brautpaares liegt die Höhe der Entschädigung im eigenen Ermessen des Fotografen.
9. Haftung des Fotografen
1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
10. Höhere Gewalt
1. Ist es dem Fotografen aufgrund von Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie oder anderen schwerwiegenden Gründen, sowie höherer Gewalt nicht möglich, den Auftrag auszuführen, so verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10.1. Fotoshooting / andere Fotoaufträge
1. Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren.
2. Der Auftraggeber verzichtet auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an den Fotografen.
10.2 Hochzeiten
1. Der Fotograf bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um eine/n Ersatzfotografen/in, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt.
2. Ein Anspruch darauf, dass ein/e Ersatzfotograf/in gefunden werden kann, besteht nicht.
3. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner, etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
4. Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen.
5. Ein ev. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge, die nicht zustande kommen, werden dem Brautpaar innerhalb von 60 Werktagen zurückerstattet oder nach Vereinbarung in Wertgutscheine umgewandelt für andere fotografische Dienstleistungen des Fotografen. Bei bereits erbrachter Dienstleistung, wie zum Beispiel einem Vorab-Shooting behält der Fotograf den entsprechenden Anzahlungsbetrag ein.
11. Preise / Zahlungsbedingungen
1. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss nach dem Fotoshooting / dem Fotoauftrag in Bar oder ab Rechnungsstellung innert 20 Werktagen via Bank- / Postkonto Überweisung.
2. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts, sowie Weitere gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bei Hochzeiten wird vom Auftraggeber mindestens 500.- CHF Reservationsgebühr in Vorauskasse geleistet. Der Betrag muss innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung eingehen, ansonsten ist der Fotograf nicht verpflichtet den Auftrag durchzuführen. Der restliche Gesamtbetrag ist spätestens 20 Tage nach dem Auftragsdatum zur Zahlung fällig.
4. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie zum Beispiel: Kosten für gebuchte Modelle, anfallende zusätzliche Reisekosten mit privatem Auto, Taxi oder Andere zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof (wenn der Fotograf mit dem ÖV anreist), Spesen wie zum Beispiel Hotel- / Übernachtungskosten bei Verlängerungen von Reportagen bis nach 21 Uhr, zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten, welche nicht im Honorar enthalten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 10 (zehn) Tagen zu begleichen.
5. Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
6. Bei Aufträgen ab einem Betrag von über CHF 1’000.- kann ein Vorschuss von 50% des Gesamtvolumens verlangt werden.
7. Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das gleiche gilt für Vorschaugalerien welche Online aufgeschaltet werden.
8. Der Fotograf behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen.
9. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
10. Christian Scheidegger Fotografie ist mehrwertsteuerpflichtig.
12. Gutscheine / Spezialangebote
1. Von “Christian Scheidegger Fotografie” erstellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum.
2. Nach einem Jahr gilt der aktuelle Preis für das gebuchte Shooting von “Christian Scheidegger Fotografie”. Die Differenz der Erhöhung wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
13. Datenschutz / Datensicherheit
1. Personenbezogene Daten von Kundinnen und Kunden (z. B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Bildmaterial) werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze vertraulich behandelt.
2. Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags und zur damit verbundenen Kommunikation. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, wenn sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Vorgaben dies verlangen.
3. Alle Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.
3. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der schriftlichen Form.
4. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeine Geschäftsbedingung jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Ebikon, 12. April 2025. Diese Version ersetzt alle früheren AGB.